Algemene voorwaarden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienhäuser

Scrollen Sie nach unten für die Hausordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Campingplatzes.

  1. Anmeldung
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reservierungen, Verträge und Angebote für die von Landgoed Oud Bommenede vermieteten Ferienhäuser.
    2. Der Begriff „Mieter“ bedeutet: die Person, die mit Landgoed Oud Bommenede einen Vertrag über die Miete/Nutzung der Ferienunterkunft abschließt. Der Begriff „Benutzer“ bezeichnet: den Mieter und die vom Mieter angegebenen Personen, die die vom Mieter gemietete Unterkunft nutzen.
    3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich mit Landgoed Oud Bommenede vereinbart wurden.
  2. Buchungen
    1. Nur Buchungen von Personen, die 25 Jahre oder älter sind, werden von Landgoed Oud Bommenede akzeptiert. Buchungen von Personen, die jünger als 25 Jahre sind, sind nicht gültig.
    2. Landgoed Oud Bommenede behält sich das Recht vor, nicht standardisierte Buchungen, einschließlich Gruppen, ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
    3. Bei Annahme einer Buchung erhält der Mieter innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Bestätigung mit Rechnung. Der Mieter sollte diese auf ihre Richtigkeit überprüfen und eventuelle Ungenauigkeiten sofort melden.
    4. Ein Vertrag zwischen dem Mieter und Landgoed Oud Bommenede kommt zustande, sobald die Buchung schriftlich bestätigt worden ist.
  3. Zahlungen
    1. Bei Buchung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtmiete und der Nebenkosten zu leisten.
    2. Der Restbetrag muss spätestens 4 Wochen vor der Ankunft bezahlt werden. Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor der Ankunft ist der gesamte Betrag sofort zu zahlen.
    3. Bei Buchungen ab 4 Wochen vor Anreise ist der gesamte Betrag sofort zu zahlen.
    4. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung behält sich Landgoed Oud Bommenede das Recht vor, den Vertrag aufzulösen und die Unterkunft neu zu vermieten.
  4. Preise
    1. Der Mieter schuldet den vereinbarten Mietpreis, wie er in der Bestätigung angegeben ist.
    2. Zusätzlich zum Mietpreis werden dem Mieter Kosten wie Buchungsgebühr, Kurtaxe, Reinigungsgebühr und eventuelle Nebenkosten in Rechnung gestellt.
    3. Alle Preise enthalten die Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  5. Stornierung
    1. Im Falle einer Stornierung werden folgende Kosten berechnet:
      1. 25% des Gesamtmietpreises bei einer Stornierung mehr als 3 Monate vor der Ankunft.
      2. 50% des Gesamtmietpreises bei einer Stornierung zwischen 1 und 3 Monaten vor der Ankunft.
      3. 75% des Gesamtmietpreises bei einer Stornierung zwischen 14 Tagen und 1 Monat vor der Ankunft.
      4. 100% des Gesamtmietpreises bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor der Ankunft.
    2. Wenn der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Ankunftsdatum ankommt, wird dies als Stornierung betrachtet.
  6. Änderungen des Vertrages
    1. Änderungen der Buchung nach Vertragsabschluss sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch Landgoed Oud Bommenede möglich.
    2. Wenn die gebuchte Unterkunft nicht verfügbar ist, wird Landgoed Oud Bommenede eine gleichwertige alternative Unterkunft anbieten.
    3. Es ist dem Mieter und anderen Nutzern nicht gestattet, die Unterkunft unter irgendeinem Namen oder aus irgendeinem Grund an andere als die im Vertrag genannten Personen weiterzuvermieten, es sei denn, es wurde mit Landgoed Oud Bommenede schriftlich etwas anderes vereinbart.
  7. Kaution
    1. Für den Aufenthalt ist eine Kaution zu hinterlegen, deren Höhe in der Bestätigung angegeben wird.
    2. Die Kaution muss spätestens vor der Ankunft bezahlt werden.
    3. Nach Abreise und Überprüfung der Unterkunft wird die Kaution abzüglich eventueller Schäden oder Reinigungskosten innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.
  8. Ankunft und Abreise
    1. Die Unterkunft kann am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezogen werden und muss am Abreisetag bis 11:00 Uhr geräumt sein.
    2. Die Unterkunft muss bei der Abreise besenrein hinterlassen werden. Zusätzliche Reinigungskosten werden von der Kaution abgezog
  9. Höhere Gewalt
    1. Im Falle von höherer Gewalt, wie z.B. Feuer, Überschwemmung oder anderen unvorhergesehenen Umständen, behält sich Landgoed Oud Bommenede das Recht vor, den Vertrag zu ändern oder zu kündigen.
  10. Bestimmungen
    1. Jede Unterkunft darf nur von der maximalen Anzahl von Personen (ab 3 Jahren) bewohnt werden, die auf der Website des Landguts Oud Bommenede für die jeweilige Unterkunft angegeben ist. Kinder bis zu zwei Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Bei Überschreitung der zulässigen Personenzahl (ohne Genehmigung) kann Landgoed Oud Bommenede den Vertrag sofort auflösen.
    2. Für notwendige Instandhaltungsarbeiten gestattet der Mieter, dass während des Aufenthalts Arbeiten an der Unterkunft oder anderen Einrichtungen durchgeführt werden, ohne dass er Anspruch auf Schadenersatz hat.
    3. Landgoed Oud Bommenede behält sich das Recht vor, die gemietete Unterkunft zu angemessenen Zeiten zu inspizieren.
    4. Es ist verboten, die Betten ohne Laken und Kissenbezüge zu benutzen. Der Mieter muss seine eigene Bettwäsche, Laken und Kopfkissenbezüge mitbringen, es sei denn, diese wurden als Paket von Landgoed Oud Bommenede gemietet.
    5. Dem Mieter ist es nicht gestattet, andere Gäste und Nachbarn durch Lärm oder Musik zu belästigen.
    6. Der Mieter verpflichtet sich, die Fahrzeuge auf den vorgesehenen Parkplätzen abzustellen. Das Parken in Gärten, Feldern oder auf Rasenflächen ist nicht gestattet.
    7. Das Aufladen von Elektrofahrzeugen über den Stromanschluss des Ferienhauses ist nicht gestattet, es sei denn, es befindet sich eine Ladestation auf dem Gelände des Ferienhauses und es wurde eine ausdrückliche Genehmigung für deren Nutzung erteilt.
    8. Bei Verstößen gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Regeln und/oder bei Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals behält sich Landgoed Oud Bommenede das Recht vor, den Vertrag sofort aufzulösen, ohne dass der Mietpreis oder ein Teil davon zurückerstattet wird.
  11. Haustiere
    1. Haustiere sind nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen einen Aufpreis erlaubt. Maximal 2 Hunde pro Unterkunft, sofern nicht anders vereinbart.
    2. Hunde dürfen die anderen Gäste nicht belästigen.
    3. Hunde dürfen nicht auf dem Bett, dem Sofa oder den Stühlen im Ferienhaus zurückgelassen werden.
  12. Haftung
    1. Landgoed Oud Bommenede haftet nicht für Schäden, Verlust oder Diebstahl während des Aufenthalts, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
    2. Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch für Schäden an der Unterkunft, dem Inventar und dem Gelände, die durch den Mieter oder Mitbenutzer verursacht werden.
  13. Reklamationen
    1. Trotz der Sorgfalt und des Bemühens von Landgoed Oud Bommenede kann der Mieter der Meinung sein, dass er eine berechtigte Beschwerde bezüglich der Ferienunterkunft und/oder der Dienstleistungen von Landgoed Oud Bommenede hat. Beschwerden über die Reinigung der Unterkunft sind vom Mieter innerhalb von 2 Stunden nach Bezug der Unterkunft zu melden.
    2. Reklamationen müssen vor Ort und direkt bei Landgoed Oud Bommenede gemeldet werden. Wenn eine Beschwerde nicht zufriedenstellend gelöst wird, kann sie innerhalb eines Monats nach der Abreise schriftlich eingereicht werden.
  14. Anwendbares Recht
    1. Auf alle Verträge ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Für Streitigkeiten ist ausschließlich das zuständige Gericht in den Niederlanden zuständig.
  15. Datenschutz
    1. Persönliche Daten werden sorgfältig verarbeitet und ausschließlich für Reservierungen und Kommunikation verwendet.



Hausordnung und Bedingungen Campingplatz

  1. Der Campingplatz Oud-Bommenede öffnet am 15. März und schließt am 31. Oktober. Zwischen dem 31. Oktober und dem 15. März ist kein Aufenthalt möglich, ebenso wenig wie andere Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Camping.
  2. Alle Gäste und Besucher sind verpflichtet, sich bei der Ankunft anzumelden und zu bezahlen.
  3. Bezahlung des Saisonplatzes zu Beginn der Saison, spätestens bis zum 15. März des betreffenden Jahres.
  4. Die Vermietung des Wohnwagens durch Gäste und/oder Besucher ist nicht gestattet. In Absprache mit dem Verwalter können auswärts wohnende Kinder den Wohnwagen gegen eine Gebühr benutzen.
  5. Auf dem Gelände gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 Stundenkilometern.
  6. Gäste und Besucher stellen ihre Kraftfahrzeuge bei der Ankunft sofort hinter dem Schuppen ab. Sie fahren nicht auf den Platz.
  7. Um den Campingplatz so weit wie möglich zu schonen, bitten wir unsere Gäste und Besucher, den Campingplatz so wenig wie möglich zu befahren; bei starkem Regen ist das Fahren auf dem Rasen verboten.
  8. Keine mechanische Musik oder Lärm ist auf dem Campingplatz erlaubt. Radio sehr leise im Zelt oder Wohnwagen; draußen verboten.
  9. Das Mitbringen von Haustieren ist nach Absprache und mit Erlaubnis des Verwalters erlaubt. Hunde sind nur an der Leine erlaubt.
  10. Jeder Gast und/oder Besucher muss die sanitären Anlagen auf seinem Teil des Campingplatzes benutzen, d.h. keine Benutzung von 2 Toilettengebäuden.
  11. Nach der Benutzung der Sanitäranlagen ist das Licht auszuschalten und die Türen zu schließen!
  12. Die Hygiene auf dem Campingplatz muss von allen eingehalten werden. Ohne Ihre Mithilfe ist es unmöglich, die Sanitäranlagen sauber zu halten.
  13. Das heiße Wasser an den Waschbecken ist nur zum Händewaschen gedacht.
  14. Vermeiden Sie eine Verstopfung der Abwasserkanäle, indem Sie kein Fett oder Ähnliches wegspülen.
  15. Müllsäcke mit Haushaltsabfällen sollten in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Trennen Sie Papier, Flaschen und Sondermüll und werfen Sie sie in die entsprechenden Behälter. Denken Sie an die Umwelt! 
  16. Um die Bepflanzung so schön wie möglich zu halten, ist die Mitarbeit unserer Gäste und Besucher erforderlich. Bitte beschädigen Sie sie nicht!
  17. Ab 22.30 Uhr ist es ruhig.
  18. Der Verwalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum der Gäste und Besucher der Gäste sowie für Unfälle, die durch Gäste oder Besucher verursacht werden.
  19. Die Gäste werden gebeten, die Stellplätze bei der Abreise am Morgen bis 11.00 Uhr zu räumen.
  20. Das Betreten des Bauernhofs ist nur mit Genehmigung des Eigentümers gestattet. Das Betreten des Bauernhofs geschieht immer auf eigene Gefahr.
  21. Das Betreten der landwirtschaftlichen Parzellen ist verboten.
  22. Es wird davon ausgegangen, dass alle Personen, die sich auf dem Gelände aufhalten, die geltende Regelung kennen. Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann zum Ausschluss führen.